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Auto sicher verkaufen

Wer sein Auto online per Privatinserat verkaufen will, der muss leider auch damit rechnen, dass nicht nur potentielle Käufer sondern auch Betrüger auf die Anzeige aufmerksam werden. Wer als Verkäufer nicht achtsam ist, wird hier schnell zum betrogenen Opfer.

Der lange Weg des privaten Autoverkaufs

Sollten Sie Ihren Gebrauchtwagenverkauf selbst in die Hand nehmen wollen, seien Sie gegen Betrüger gewappnet. Wir haben Ihnen einige der gängigsten und hinterhältigsten Betrugsarten beim Autoverkauf zusammengestellt, damit Sie vorbereitet sind und Ihr Auto sicher verkaufen können.

1. Betrugsmasche Autoverkauf per Spedition

Nachdem Sie Ihr Verkaufsinserat eingestellt haben, meldet sich ein Interessent per Mail oder telefonisch, der Ihnen das Auto abkaufen will. Oftmals in schlechtem Deutsch und aus dem Ausland. Er teilt Ihnen jedoch mit, dass er das Fahrzeug nicht selbst abholen kann. Stattdessen will er die Überführung des Autos von einer Spedition übernehmen lassen. Um einen vertrauensvollen Eindruck zu machen, bietet er Ihnen an, eine Bestätigung der Zahlung des Verkaufspreises zuzuschicken, die er mit einem Online-Zahlsystem tätigen will. Die beauftragte Spedition holt das Auto zum vereinbarten Übergabetermin ab und händigt Ihnen die Bestätigung über den Empfang des Fahrzeuges aus. Kurze Zeit später erhalten Sie eine Nachricht vom vermeintlichen Kaufinteressenten, der Sie darüber aufklärt, dass das Fahrzeug nie bei ihm angekommen sei, so dass er das angeblich überwiesene Geld einfriert. Dadurch wird der eigentlich sinnvolle Käuferschutz des Online-Bezahlsystems umgangen. Trotz der Bestätigung, dass die Spedition das Fahrzeug erhalten hat, kann der Verkäufer im Nachhinein nur schwer beweisen, dass das Auto tatsächlich an den Käufer ausgeliefert worden ist. Wird der Fall gegen den Verkäufer und zu Gunsten des Käufers entschieden, ist nicht nur das Geld weg sondern auch das Auto. Der Verkäufer hat also den doppelten Schaden.

Sollte Ihnen ein Kaufinteressent dieses Verfahren anbieten, dann sollten Sie äußerste Vorsicht walten lassen. Sprechen Sie die Problematik an und bestehen Sie auf eine persönliche Übergabe des Fahrzeugs, nachdem der schriftliche Kaufvertrag unterschrieben und das Geld bar ausgezahlt worden ist. Wenn sich der potentielle Käufer darauf nicht einlassen will, dann sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihr Fahrzeug an ihn nicht zu verkaufen und stattdessen den Kontakt abbrechen.

2. Nicht erfolgte Abmeldung Ihres Autos

Oft kommt es vor, dass privat verkaufte Autos mit noch gültiger Zulassung, die auf dem Namen des Verkäufers läuft, dem Käufer übergeben werden. Meist ist das der Fall, um dem neuen Besitzer gutgläubig die Heimfahrt zu ermöglichen. Betrüger und andere Kriminelle können diese Arglosigkeit jedoch ausnutzen, um mit dem Fahrzeug gesetzeswidrige Handlungen zu begehen: Tat- oder Transportfahrzeug für Wohnungseinbrüche, Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten, Betrügereien im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen.

Dazu kommen noch weitere Faktoren, die eine nicht erfolgte Abmeldung nach sich ziehen: Die Kfz-Steuer und die Versicherungskosten laufen weiter auf den Verkäufer und nicht auf den Käufer.
Daher sollten Sie folgende Hinweise beherzigen, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Rahmen eines Privathandels veräußern wollen:

  • Melden Sie Ihr Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer ab. Falls der Käufer eine Probefahrt machen möchte und das Fahrzeug hierfür angemeldet sein muss, melden Sie das Auto anschließend sofort ab.
  • Alternativ weisen Sie den Kaufinteressenten darauf hin, dass er sein eigenes rotes Kennzeichen (gilt nur für Händler) bzw. ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit 5 Tage nach Ausstellung, nur für ein Fahrzeug verwendbar) für die Probefahrt mitbringen soll.
  • Bestehen Sie auf jeden Fall auf einen Kaufvertrag, der beiderseits vor der Übergabe des Fahrzeugs unterschrieben ist. Darin sollten neben den Fahrzeugdaten und dem Kaufpreis in jedem Fall die vollständigen Personalien des Käufers (Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Adresse, Telefonnummer) und das Datum sowie die Uhrzeit der Übergabe aufgeführt werden. Achtung: Lassen Sie sich den Ausweis vorlegen.

3. „Öl im Kühlwasser“

Eine unter Betrügern beliebte Masche ist der Vorwand, Öl sei im Kühlwasser. Der vermeintliche Käufer erscheint in Begleitung eines oder mehrerer Komplizen, um das zum Verkauf stehende Fahrzeug in Augenschein zu nehmen. Zunächst wird der Motorraum geöffnet, um dann plötzlich eine geschickte Ablenkung zu inszenieren: Beliebt ist etwa ein angeblicher Ölaustritt am Auspuff. Während Sie als Verkäufer sich zum Heck begeben um den Auspuff zu begutachten, gießt einer der Komplizen Öl in den Kühlwasserbehälter. Daraufhin wird behauptet, der Motor würde lecken und das Preisangebot wird dreist nach unten korrigiert. Damit Sie nicht auf solche trickreichen Betrüger reinfallen, raten wir Ihnen, mindestens eine weitere Person zur Unterstützung zur Seite zu holen, um stets den Überblick zu behalten.

4. „Falsches Baujahr“

Ein gleichsam populärer Trick ist der Betrug beim Autoverkauf mit einem falschen Baujahr. Ein Kaufinteressent meldet sich bei Ihnen telefonisch und möchte Ihr inseriertes Fahrzeug sofort kaufen. Anschließend bittet Sie der Käufer per E-Mail, den Kauf zu bestätigen. Bei der Abholung des Wagens behauptet der Käufer, Sie hätten ein falsches Baujahr in der Anzeige angegeben. Als Beweis wird Ihnen die Kaufbestätigung nebst Anhang Ihres Inserates vorgelegt, das natürlich manipuliert worden ist. Häufig wollen jene Betrüger den Preis drücken oder drohen mit Schadensersatzforderungen und einem Anwalt. Lassen Sie sich nicht davon einschüchtern. Um diesen Ärger zu vermeiden, sollten Sie generell darauf achten, dass Sie bei einem Inserat alle Fahrzeugdaten wie Baujahr, Kilometerstand etc. richtig angeben und etwaige Rückbestätigungen seitens des Käufers ebenfalls auf Stimmigkeit abgleichen. Zugleich ist es ratsam, das online eingestellte Pkw-Inserat auszudrucken.

5. Versicherungsbetrug mit Kennzeichen

Bei dieser Betrugsart suchen Kriminelle gezielt nach Autoinseraten, auf denen das Kennzeichen eines Fahrzeugs nicht unkenntlich gemacht worden ist. Als vermeintliche Kaufinteressenten sammeln sie darauf hin beim Telefongespräch mit Ihnen Ihren Namen und Adresse sowie Informationen zu Ihrer Versicherung. Im Anschluss schicken die Betrüger in Ihrem Namen eine fingierte Rechnung über einen angeblichen Frontscheiben-Glasschaden an Ihre Kfz-Versicherung. Da ein Glasschaden in der Regel über den Vollkasko-Tarif abgesichert ist und keine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt, ist die Methode äußerst heimtückisch, da Sie als Versicherungsnehmer nicht über diese fingierte Schadensmeldung informiert sind, es sei denn, Sie nehmen kurze Zeit später tatsächlich Ihre Versicherung bei einem Glasschaden in Anspruch. Wir raten Ihnen daher, Ihr Nummernschild auf den Fotos unkenntlich zu machen und Ihre Versicherungsdaten nicht grundlos weiterzugeben.

6. Entwendung des Fahrzeugs bei einer Probefahrt

Um zu verhindern, dass Sie Ihr Fahrzeug gutgläubig potentiellen Gaunern in die Hände geben, die diese Gelegenheit nutzen und mit dem Auto verschwinden, ohne zu bezahlen, raten wir Ihnen folgende Dinge zu beachten, bevor Sie dem potentiellen Käufer Ihren Pkw zur Probefahrt überlassen:

  • Machen Sie eine Kopie des Ausweises und des Führerscheins des Interessenten, etwa mit dem Smartphone, bevor dieser die Probefahrt antritt
  • Seien Sie bei der Probefahrt dabei
  • Bewahren Sie die Zulassungsdokumente niemals im Fahrzeug auf
  • Überreichen Sie alle Kfz-Papiere erst dann, wenn Sie die Bezahlung erhalten haben
  • Vermeiden Sie die Übergabe des Autos an ungewöhnlichen oder verlassenen Orten, übergeben Sie es lieber z. B. in der Nähe Ihrer Bank, wenn möglich zu Geschäftszeiten, denn so können Sie den Verkaufserlös sofort einzahlen
  • Nehmen Sie wenn möglich eine Begleitperson bei der Probefahrt und/oder der Fahrzeugübergabe mit, die Ihnen als Schutz und Zeuge dienen kann.

7. Betrug beim Geldtransfer

Vorsicht ist insbesondere bei der Kaufabwicklung geboten. Oft zielen Kriminelle auf einen Betrug bei der Geldüberweisung ab. Beispielsweise wird der zum Verkauf angebotene Pkw mittels eines Zahlungsdienstleisters wie etwa Paypal vorab bezahlt. Sobald Sie das Kfz als Gegenleistung ausgeliefert haben, meldet der Käufer, dass er das Auto angeblich nicht erhalten habe und zieht die Bezahlung zurück. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß auf den Versandweg gebracht haben, sind im schlimmsten Fall Auto und Geld unwiderruflich verloren.
Eine andere und weithin effektivere Methode für die Betrüger ist die des Scheck-Tricks. Zur Bezahlung des Fahrzeugs wird Ihnen ein Scheck mit einem Betrag, der deutlich über dem Kaufpreis liegt, übersandt mit der Bitte, den Differenzbetrag an ein Auslandskonto zu überweisen. Das heimtückische an dieser Betrugsart beim Autoverkauf ist häufig der Umstand, dass es sich bei dem Scheck meist um eine gekonnte Fälschung handelt. Dieser wird aber vom Bankinstitut zunächst vorbehaltlich gutgeschrieben. Doch erst drei bis vier Wochen nach der Einlösung erleben Sie das böse Erwachen, wenn der gesamte Geldbetrag zu Lasten Ihres Kontos verbucht wird. Dann ist das Auto weg und darüber hinaus auch Ihr Geld. Unser Tipp: Tätigen Sie auf keinen Fall eine Geldüberweisung ins Ausland – häufig handelt es sich hierbei um Betrug. Bestehen Sie beim Autoverkauf an privat immer auf Barzahlung.

8. Die angebliche Kundenvermittlung

Sie erhalten per SMS die Nachricht, es sei ein Käufer für Ihr Fahrzeug gefunden worden. Dies wird bei Anruf auch bestätigt, für den direkten Kontakt sollen Sie jedoch eine Gebühr bezahlen (meist zwischen 50 und 150 Euro). Ein Verkauf kommt über diese Vermittlung jedoch nicht zustande. Aber selbst wenn Sie das Angebot ablehnen, erhalten Sie nun Mahnungen. Sie sollten sich keinesfalls auf eine solche Vermarktung einlassen und nichts zahlen, wenn kein Vermittlungsvertrag zustande gekommen ist. Kontaktieren Sie ggf. einen Rechtsbeistand.

9. Achtung im Umgang mit Originaldokumenten

Betrüger geben sich als Kaufinteressenten aus und bitten Sie, zur Bestätigung oder zu Recherchezwecken Fahrzeugpapiere oder Ausweispapiere zu scannen und zu schicken. Diese Dokumente erlauben es dem Empfänger nun, Ihre Identität anzunehmen und in Ihrem Namen zu handeln. Wenn nötig, können die Dokumente problemlos digital nachbearbeitet werden. Kriminelle können damit beim nächsten Betrug ihre Identität verschleiern – während Sie als eigentlicher Eigentümer der Dokumente den Ärger haben.
Versenden Sie beim Autoverkauf niemals Fahrzeugpapiere oder Ausweisdokumente per E-Mail. Fahrzeug- und Ausweispapiere können bei der Besichtigung vorgezeigt werden. Wenn ein Interessent ein Gutachten erstellen lassen will, sollten Sie ihn dabei ebenso begleiten wie bei der Probefahrt.

10. Betrug beim Verkauf per E-Mail

Nachdem Sie Ihr Fahrzeug angeboten haben, erhalten Sie einen Anruf von einem Interessenten. Der vermeintliche Käufer bittet Sie, den Besichtigungstermin für das Fahrzeug zu bestätigen. Er fordert Sie auf, Ihre Adresse per E-Mail zu bestätigen oder ein „Ok“ zu versenden. In anderen Fällen schickt der Betrüger auch einfach eine „Test-E-Mail“ mit der Bitte um Bestätigung. Tatsächlich handelt es sich bei dieser E-Mail aber um eine vermeintliche Kaufvertragsbestätigung – natürlich zu einem deutlich geringeren Preis als Sie ihn im Inserat angegeben haben. Anschließend pocht der Betrüger darauf, dass der Vertrag erfüllt wird: Den Verkauf des Fahrzeugs zum angeblich vereinbarten Preis, den Sie per Mail bestätigt haben. Verweigern Sie daraufhin den Verkauf Ihres Fahrzeugs zu diesen Konditionen, droht der Käufer, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags geltend zu machen. Er behauptet, mit Ihrer E-Mail einen Beweis für einen gültigen Kaufvertrag zu haben. In Ausnahmefällen kann er damit vor Gericht sogar Recht bekommen.
Es ist daher ratsam, Vorsicht bei der Beantwortung von E-Mails walten zu lassen, wenn es sich um potentielle Käufer handelt. Wählen Sie die Worte in Ihrer Mail so, dass bei der Darstellung des Sachverhalts keine Missverständnisse möglich sind. Bewahren Sie den E-Mail-Verkehr mit Interessenten auf, damit Sie Ihre Aussagen im Streitfall belegen können.

11. Drohanrufe und Zwang zur Preisminderung

Kriminelle nutzen häufig das Telefon, um nach einem erfolgten Kauf nachträglich den Verkaufspreis zu drücken bzw. Schadensersatz zu erzwingen. Das Szenario ist folgendes: Der Verkauf des Fahrzeugs von privat an privat erfolgte über eines der bekannten Online-Portale zur Ersteigerung oder zum Verkauf. Der Verkauf erfolgte ohne Probleme. Kurze Zeit später meldet sich beim Verkäufer per Telefon eine Person, die sich als Käufer ausgibt und setzt den Verkäufer unter Druck, einer nachträglichen Preisminderung oder einer finanziellen Kompensation zuzustimmen, weil das Fahrzeug einen massiven Schaden hätte. Die Differenz zum ursprünglichen Preis bzw. die finanzielle Entschädigung soll der Verkäufer dann mittels Auslandsüberweisung an den vermeintlich geschädigten Käufer zahlen.
Daher ist es empfehlenswert, sich am Telefon nicht einschüchtern zu lassen und den Ihnen bekannten Käufer zu kontaktieren. Bereits beim Anfangsverdacht einer Straftat sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn es um Auslandsüberweisungen geht.

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Was unsere Kunden über uns sagen

Steven Schumacher
30.11.2022

Perfekte Kaufabwicklung. Rundum zufrieden. Kann ich nur empfehlen, für diejenigen, die ihr Auto verkaufen wollen.

Bernd Zeugner
24.09.2019

Seriös ... So stellt man sich ein Autoverkauf vor . Kann ich nur weiterempfehlen *****

Ingrid Seidel
19.12.2022

Es war alles perfekt, ich war rundum zufrieden, mit den Mitarbeitern, dem Chef und dem Preis für mein Fahrzeug. Immer wieder gern.

Thomas Heyde
02.01.2023

Der Autoverkauf hat super funktioniert. Der Preis und die Bewertung waren sehr fair.

Marco J
11.03.2021

Schnelle Kontaktaufnahme, Besichtigung und Abwicklung des Kaufvertrag. Sehr freundliches Team! Besseres Angebot als andere Anbieter. Wer "wirkaufendeinAuto" 5 Sterne gibt, muss hier definitiv 10 Stern…
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Schnelle Kontaktaufnahme, Besichtigung und Abwicklung des Kaufvertrag. Sehr freundliches Team! Besseres Angebot als andere Anbieter. Wer "wirkaufendeinAuto" 5 Sterne gibt, muss hier definitiv 10 Sterne geben!
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Edith Ott
14.11.2023

Problemlose, stressfreie Abwicklung - sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - gerne wieder :)

Heike Bicking
18.04.2023

Autolos agierte absolut unkompliziert, was den Ankauf meines gebrauchten Autos betrifft. Sehr freundliches, kompetentes Personal trifft man an. Sehr zu empfehlen, wenn man einen fairen Preis für den „…
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Autolos agierte absolut unkompliziert, was den Ankauf meines gebrauchten Autos betrifft. Sehr freundliches, kompetentes Personal trifft man an. Sehr zu empfehlen, wenn man einen fairen Preis für den „Alten“ erwartet. Auf jeden Fall 5 Sterne 👍🏼
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Knut Schmiedecke
20.01.2018

Super Service , sehr kompetente und freundliche Mitarbeiterin !⚽️

Philipp Lesch
03.02.2018

Ging alles glatt über die Bühne. Mitarbeiter kam zu mir nach Hause, Auto angeschaut und nach ca. 1 h war mein Auto verkauft. Hab mehr bekommen als ich erwartet hatte und am nächsten Tag war er schon a…
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Ging alles glatt über die Bühne. Mitarbeiter kam zu mir nach Hause, Auto angeschaut und nach ca. 1 h war mein Auto verkauft. Hab mehr bekommen als ich erwartet hatte und am nächsten Tag war er schon abgemeldet. Beim nächsten mal gern wieder.
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Stefan Kühnel
19.10.2021

Verkauf hat sehr gut funktioniert.Freundliche Beratung, pünktlich und schnell.Empfehlenswrt.