Einen Unfallwagen mit Totalschaden verkaufen - Das sollten Sie wissen
Eine kleine Unachtsamkeit, Glatteis oder ein übersehenes Verkehrszeichen. Die Gründe für einen Autounfall sind vielfältig. Solange niemand schwer verletzt wurde, ist soweit alles gut gelaufen. Die darauf folgenden Formalitäten machen einem das Leben trotzdem schwer. Egal ob man Unfallverursacher ist oder Geschädigter. Und je nachdem was passiert ist, steht man möglicherweise mit einem Unfallauto mit Totalschaden da und fragt sich wie es weitergehen soll. Bekomme ich Geld von der Versicherung? Soll ich den Unfallwagen mit Totalschaden teuer reparieren lassen? Kann ich das Auto noch verkaufen, oder muss ich es verschrotten?
Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben.
Themen auf dieser Seite
- Was ist ein Totalschaden am Auto?
- Wann zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?
- Ein Unfallauto mit Totalschaden verkaufen
- Checkliste Privatverkauf - Darauf sollten Sie achten
- Checkliste Verkauf an autolos.de
- Wo kann ich das Unfallauto abstellen bevor ich es verkaufe?
- Sollte ich den Unfallwagen mit Totalschaden abmelden?
Was ist ein Totalschaden am Auto?
Man kennt die Bilder aus dem Fernsehen und der Zeitung. Ausgebrannte Karosserien, Autos mit völlig eingedrückter Motorhaube oder mit von der Feuerwehr abgeschnittenem Dach. Wenn ein Unfallauto nicht mehr repariert werden kann, spricht man von einem technischen Totalschaden. Aber es gibt auch eine zweite Variante, den wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall ist das Auto meistens noch fahrbereit, aber eine Reparatur rentiert sich nicht mehr, weil sie mehr kosten würde als das Fahrzeug vor dem Unfall wert war. Die Versicherung spricht immer dann von einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparatur mindestens 30 % teurer wäre als der Wiederbeschaffungswert des Autos.
Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert eines Autos ist der Betrag den ein gleichwertiges Fahrzeug kosten würde. Maßgeblich ist hier der Wert des Autos kurz vor dem Unfall. Grundlage für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist in der Regel die Schwacke-Liste oder die DAT-Liste.
Wenn Sie ein Unfallfahrzeug mit Totalschaden haben, stehen Sie vor der Frage ob Sie das Auto reparieren lassen können und ob Sie Ihr Auto trotz Schaden weiterhin fahren wollen.
Meistens ist ein Verkauf die bessere Option.
Der Unfallwagen sollte erst dann verkauft werden, wenn die Versicherungen die Schadenshöhe, und die Ansprüche die sich daraus ergeben, per Gutachten geklärt haben.
Zahlt meine Versicherung den Schaden?
Wann zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?
- Wenn der Unfallgegner an dem Unfall schuld ist, zahlt dessen Versicherung
- Wurde der Schaden durch höhere Gewalt verursacht, beispielsweise durch Feuer oder Wild, ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
- Wenn Sie die Schuld an dem Unfall tragen, übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung den Schaden. Ebenso bei Vandalismus.
Auch wenn sich die Versicherung noch nicht geäußert hat, und Sie sich unsicher sind was Sie mit Ihrem Unfallfahrzeug machen sollen, beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten das Auto zu verkaufen.
Ein Unfallauto mit Totalschaden verkaufen
Die meisten Eigentümer eines Unfallwagens möchten diesen so schnell wie möglich verkaufen. Viele Argumente sprechen dafür, denn
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eine Reparatur kann kostenintensiv sein und lange dauern.
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bei einem Totalschaden ist es immer wirtschaftlicher sich nach einem neuen Fahrzeug umzusehen.
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fahruntüchtige Fahrzeuge dürfen nicht überall abgestellt werden. Eventuell muss ein extra Parkplatz für das Unfallfahrzeug gemietet werden.
Falls Sie Ihr Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden verkaufen möchten, können Sie dies als Privatverkauf machen, oder Sie verkaufen Ihr Fahrzeug an autolos.de
Bei einem technischen Totalschaden kann das Fahrzeug nicht mehr repariert werden. Dann lassen sich Einzelteile wie Reifen oder Spiegel möglicherweise noch per Kleinanzeige veräußern. Auch eine Verschrottung des Fahrzeugs ist möglich. Meistens erzielen Sie aber einen besseren Preis, wenn Sie das Unfallauto verkaufen. Wir von autolos.de kaufen auch Unfallautos mit technischem Totalschaden.
Checkliste Privatverkauf - Darauf sollten Sie achten
- Das Inserat: Wählen Sie eine oder mehrere Plattformen aus, auf denen Sie Ihr Fahrzeug Käufern anbieten möchten. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, vom kostenpflichtigen Zeitungsinserat über spezielle Auto-Verkaufs-Plattformen im Internet bis hin zu Internet-Auktionen. Wichtig sind immer aussagekräftige Fotos. Verschweigen Sie den Totalschaden nicht, sonst könnte der spätere Käufer Klage gegen Sie erheben. Auch der beschreibende Text des Inserates sollte aussagekräftig sein und möglichst alle technischen Details des Fahrzeuges, Alter der Reifen, etc. enthalten. Geben Sie unbedingt an, zu welchen Uhrzeiten Sie telefonische Anfragen annehmen möchten, um nicht den ganzen Tag durch Telefonklingeln gestört zu werden.
- Datenschutz: Wenn Sie Ihr Fahrzeug privat verkaufen möchten, sollten Sie darauf achten nur die nötigsten persönlichen Daten von sich Preis zu geben. Überlegen Sie sich ob Sie wirklich Ihren vollen Namen, Ihre Telefonnummer und evtl. sogar Ihre Adresse für Besichtigungstermine in das Inserat mit aufnehmen wollen. Auch auf den Fotos sollten möglichst keine Nummernschilder, Straßennamen oder Hausnummern erkennbar sein. Erst recht keine Personen. Falls Sie Fotos mit dem Handy machen, achten Sie darauf, dass Sie sich beim fotografieren nicht selbst in der Autoscheibe spiegeln.
- Besichtigung und Probefahrt: Kein Privatverkauf ohne Probefahrt. Falls Ihr Unfallwagen noch fahrbereit ist, wird der potentielle Käufer das Auto testen wollen. Bei einer Probefahrt sollten Sie im Auto mitfahren, so können Sie dem Käufer gleich die Möglichkeiten und Funktionen Ihres Fahrzeugs erklären und eine gute Strecke für die Probefahrt auswählen. Außerdem gehen Sie nur so sicher, dass Ihr Fahrzeug nicht einfach bei der Probefahrt gestohlen wird.
- Preisverhandlungen und Kaufvertrag: Sie haben sich vermutlich intensiv mit dem Restwert des Unfallwagens beschäftigt und haben Ihre Preisvorstellungen im Inserat angegeben. Die meisten Privatkäufer werden versuchen den Preis nochmal zu drücken, indem sie weitere angebliche Mängel am Fahrzeug finden. Überlegen Sie sich am Besten vorher, was Ihre niedrigste Preisvorstellung ist und lassen Sie sich nicht überreden das Fahrzeug unter diesem Wert zu verkaufen. Sind Sie sich mit dem Käufer einig geworden, füllen Sie einen Kaufvertrag aus und treffen Sie eine verbindliche Vereinbarung zur Zahlungsweise. Die meisten Käufer haben nicht den vollen Preis in bar dabei und möchten einen Teil des Geldes überweisen. Legen Sie das unbedingt genau im Kaufvertrag fest. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Ausweis des Käufers zeigen.
- Wichtig: Der Käufer muss das Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit ummelden! Damit Sie in der Zwischenzeit für Regelverstöße die mit dem verkauften Fahrzeug passieren nicht mehr haftbar gemacht werden können, tragen Sie unbedingt das endgültige Übergabedatum mit Uhrzeit in den Kaufvertrag ein.
Checkliste Verkauf an autolos.de
- Unfallwagen über unseren Preisrechner online, kostenlos und anonym bewerten lassen.
- Telefonisch oder per E-Mail Wunschtermin zur Begutachtung an Ihrem Wunschort ausmachen und Festpreisangebot erhalten.
- Unfallauto sofort verkaufen und mitnehmen lassen.
Mit autolos.de verkaufen Sie Ihr Auto sicher und einfach und ohne viel Aufwand von zu Hause aus, Sie erhalten ein verbindliches Kaufangebot vorab am Telefon, können dann entscheiden und auf Wunsch sofort abholen lassen.
Tipp: Nutzen Sie unseren Preis Check und prüfen Sie gleich hier, welchen Preis Ihr Fahrzeug ohne Unfallschaden erzielen würde. Bei der Anfrage notieren Sie in den Bemerkungen den Unfallschaden und erhalten von uns ein verbindliches Kaufangebot am Telefon.
Wo kann ich das Unfallauto abstellen bevor ich es verkaufe?
Bis Sie Ihr Unfallfahrzeug mit Totalschaden verkaufen können, müssen Sie normalerweise warten bis sich die Versicherung meldet. Sie können trotzdem gerne schon vorher einen Termin mit uns vereinbaren.
Doch wo kann das Fahrzeug vor dem Verkauf abgestellt werden? Vor allem bei einem technischen Totalschaden, also wenn das Auto nicht mehr repariert werden kann, sind die Schäden manchmal so enorm, dass das Auto nicht mehr selbständig bewegt werden kann.
Oder es läuft Öl aus. Was nicht nur einen großen Schaden für die Umwelt bedeuten würde, sondern auch Kosten oder Strafanzeigen nach sich zieht. Wo also das kaputte Fahrzeug abstellen?
* Das Auto ist angemeldet, aber nicht mehr fahrbereit:
Wenn Ihr Auto nicht mehr verkehrstüchtig ist, muss es abgeschleppt werden wenn es sich auf einer öffentlichen Fläche befindet. Am Besten, Sie stellen das Fahrzeug auf privatem Grund oder in einer Garage ab. Straßenränder und öffentliche Parkplätze sind tabu, denn offensichtlich defekte Fahrzeuge, selbst wenn sie weiterhin angemeldet sind, gelten als abgestellt und nicht als geparkt, was je nach Region als Sondernutzung definiert werden kann. Möglicherweise riskieren Sie also ein Bußgeld. Quelle: z.B. STMB Bayern
* Das Auto ist angemeldet und noch verkehrstüchtig:
Ein noch verkehrstüchtiger, angemeldeter Unfallwagen darf, sofern er den geltenden Regeln der StVO entspricht, auf öffentlichen Flächen, also zum Beispiel dem Straßenrand, abgestellt werden.
* Das Auto ist abgemeldet:
Ein abgemeldetes Fahrzeug, egal ob verkehrstüchtig oder nicht, darf nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden, da es nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Sollte ich den Unfallwagen mit Totalschaden abmelden?
Ein Fahrzeug, das nicht gefahren wird, bedeutet immer unnötige Kosten. Falls Sie sich entschieden haben, Ihr Fahrzeug nicht mehr zu fahren, oder falls es auch gar nicht mehr fahrbereit ist, können Sie Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge sparen, indem Sie das Unfallauto bei der Zulassungsstelle abmelden. Das geht normalerweise auch direkt nach dem Unfall. Fragen Sie zur Sicherheit bei Ihrer Kfz-Versicherung nach.
Für die Abmeldung müssen Sie einen Termin mit der Zulassungsstelle vereinbaren um Ihr Kfz abzumelden. Auch die Versicherung muss informiert werden.
Gut zu wissen:
Wir melden das Auto für Sie ab. Kostenlos, zuverlässig und ohne weiteren Aufwand für Sie. Selbstverständlich erhalten Sie eine Abmeldebestätigung mit dem genauen Abmeldedatum.
Ab dem Tag der Abmeldung ist das Unfallauto in der Regel noch für 18 Monate kostenfrei nachversichert. Das heißt, dass immer noch ein Schutz durch die Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung bestehen kann, sollten entsprechende Schäden im Ruhezustand entstehen.
Egal ob Sie sich dazu entschieden haben das Fahrzeug mit Totalschaden abzumelden oder nicht, unsere Mitarbeiter vereinbaren mit Ihnen einen Termin und holen Ihr Unfallfahrzeug an Ihrem Wunschort kostenlos ab. Vorher erfahren Sie bereits unseren Endpreis bequem und einfach am Telefon. Sie können sicher und entspannt von zu Hause aus entscheiden. Sie müssen es nirgends hinbringen. Ein abgemeldetes Fahrzeug oder ein Unfallwagen der nicht mehr bewegt werden kann, ist für uns kein Problem.
Unfallwagen bequem von zu Hause verkaufen
- Unfallwagen kostenlos bewerten
- Persönliche Beratung
- Sichere Kaufabwicklung
- Geld sofort und sicher
- Standkosten vermeiden
- Sicher und einfach von zu Hause aus
- 100% Kostenlos
- kostenlose Abmeldung und Abholung
Gut zu wissen:
Die Überführung des Unfallautos ist bei uns kostenlos.
Egal wie der Schaden an Ihrem Auto entstanden ist: Ob durch einen Unfall, durch Unwetter oder Vandalismus, wir lassen Sie nicht im Regen stehen! Lassen Sie Ihr Auto unverbindlich bewerten und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
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